Die Banken nehmen diese Tilgungsverrechnungen entweder taggenau vor, d.h. bezogen auf den Tag der Einzahlung oder aber auch zu einem bestimmten Zeitpunkt, d.h. beispielsweise monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich. Wenn eine Tilgungsverrechnung allerdings nicht nur einmal im Jahr sondern monatlich oder vierteljährlich stattfindet, dann werden hier zu diesem Zeitpunkt auch die Zinsen verrechnet, d.h. es kommt zu einer unterjährigen Zinsberechnung.
Bei der Tilgungsverrechnung kommt es immer auf die Art der Verrechnung an, welche dann Auswirkungen auf den effektiven Jahreszins haben kann. In der Regel wird bei den meisten Banken ein Tilgungsanteil von 1% gefordert. Dennoch lohnt es sich auch hier für den Kreditnehmer, verschiedene Angebote zu vergleichen, damit er auch sicher sein kann, dass für ihn die Tilgung des
Kreditbetrages möglich ist. Bei einer sofortigen Tilgungsverrechnung verringert sich sofort die Restschuld des Kreditnehmers beim Zahlungseingang.