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Unterlegung
 
Unterlegung ist das deutsche Wort für den finanztechnischen Begriff des Underlyings. Anwendung findet es sowohl im Kreditgeschäft als auch im Wertpapierwesen einer Bank.
Kreditgeschäft
Es bedeutet soviel, wie den aufgenommenen Kredit oder die finanziell angeforderte Leistung eines Kreditinstitutes oder einer Bank abzusichern. Man bringt also im Allgemeinen Sicherheiten für eine ungedeckte Schuld bei einem jeweiligen Unternehmen oder einer Institution bei. Man sichert somit die entstandene offene Kreditsumme bei seinem Kreditinstitut ab.

Diese Absicherungen von bank- und versicherungsgeschäftlichen Risiken, erfolgen in der Regel durch Eigenkapitalmittel. Hierbei sind die vorgeschriebenen Richtlinien und Regelungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden in ganz genauer Abfolge einzuhalten. Diese sind ebenfalls genauestens vorgeschrieben und unterliegen ständiger Kontrolle und werden demnach auch überwacht.

Wertpapierwesen
Hier hat die Unterlegung neben dem Begriff „Underlying“ auch noch weitere Synonyme wie „Basiswert“ oder „Bezugswert“. Es bezieht sich dabei auf Derivategeschäfte und bezeichnet ein dem jeweiligen Abschluss (üblicherweise Terminkontrakt) zugundliegen Vertragsgegenstand, aus dessen Wert sich der Preis des Finanzderivates ableitet.

Als mögliche Vermögensgegenstände können dienen:
- Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen etc.
- Indizes wie DAX etc.
- Zinssätze wie 3-Monats-Euribor etc.
- Währungen wie USD etc.
- Derivate wie Optionen, Futures etc.
- Waren wie Rohstoffe etc.
 
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Stichworte:
Unterlegung, unterlegen, Underlying, Basiswert, Bezugswert, Vermögensgegenstand, Terminkontrakt
 
 
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