Auch im Finanzwesen sind solche Unternehmensgruppen möglich und rechtlich im
Kreditwesengesetz (KWG) verankert.
Demnach ist eine horizontale Unternehmensgruppe
„(…) eine Gruppe, in der ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen in der Weise verbunden ist, dass
1. sie gemeinsam auf Grund einer Satzungsbestimmung oder eines Vertrages unter einheitlicher Leitung stehen, oder
2. sich ihre Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane mehrheitlich aus denselben Personen zusammensetzen, (…).“