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Unternehmenswert
 
Der Unternehmenswert an sich ist der Wert eines Unternehmens, der in der so genannten Unternehmensbewertung festgestellt wird. Aber man kann den Wert eines Unternehmens auch so verstehen, dass dieser dem Nutzen entspricht, den die jeweiligen Eigentümer daraus ziehen können. Dabei ist dieser Wert natürlich sehr subjektiv gefasst und auf den einzelnen Eigentümer konkret zugeschnitten.
Grundsätzlich unterscheidet man den Unternehmenswert in den Entscheidungs- und den Einigungswert.

Entscheidungswert
Als Entscheidungswert stellt sich der Unternehmenswert dann dar, wenn er für bestimmte Personen eine Entscheidungsgrundlage bietet. Das typische Beispiel hierfür ist der Kauf oder Verkauf des Unternehmens oder Anteile an diesem.

Einigungswert
Der Einigungswert hingegen liegt dann vor, wenn der eigentliche Unternehmenswert herangezogen wird, um die gegensätzliche Interessen verschiedener Parteien auszugleichen. Dabei wird der Einigungswert als objektiver Wert meist von einem Gutachter ermittelt. Dieser ermittelt den Unternehmenswert anhand verschiedener Maßstäbe, bei denen subjektive Einwände keinen Belang haben. Die zu Grunde gelegten Maßstäbe sind dabei gesetzlich geregelt bzw. sind durch einschlägige Urteile hinreichend bekannt.

Der Einigungswert selbst kann zudem noch durch die gerichtliche Nachprüfung überprüft werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn er nicht ohnehin schon innerhalb eines Gerichtsverfahrens ermittelt wurde.

Üblicherweise kommt der Einigungswert zum Tragen, wenn es um Streitigkeiten bezüglich Abfindungen und dergleichen geht.
 
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