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Vakanzquote
 
Die Vakanzquote ist ein anderer Begriff für die Arbeitslosenquote und stellt somit eine Kennziffer aus der Volkwirtschaft dar. Sie wird stets aktuell von der Europäischen Zentralbank (EZB) für den gesamten Euroraum errechnet.
Grundsätzlich stellt die Vakanzquote demnach die Beschäftigungslage dar und zeigt das Ausmaß an Arbeitslosigkeit deutlich an. Sie gibt den prozentualen Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen an, ist in ihrer Aussagefähigkeit aber aus verschiedenen Gründen begrenzt.

Als Arbeitslose zählen in diesem Zusammenhang alle Personen …

… die vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung (bis zu 15 Stunden pro Woche) ausüben,
… das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben,
… arbeitswillig und arbeitsfähig sind,
… sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und
… für die Arbeitsvermittlung verfügbar sind

Die Erwerbspersonen definiert man hier als alle Personen, die …

… zwischen 15 und 65 Jahren sind und
… die bereit sind, eine auf Entgelterzielung gerichtete Tätigkeit anzunehmen

Folglich setzen sich die Erwerbspersonen aus Erwerbstätigen (abhängig Beschäftigte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige) und Erwerbslosen (Arbeitslose und Umschüler) zusammen.

Dementsprechend ergibt sich für die Ermittlung der Vakanzquote die folgende Formel:

Vakanzquote = (Arbeitslose ÷ Erwerbspersonen) * 100
 
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Stichworte:
Vakanzquote, Arbeitslosenquote
 
 
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