In finanztechnischer Hinsicht handelt es sich dabei um eine Möglichkeit, zu ermitteln, ob ein potenzieller
Kreditnehmer auch in der Lage sein wird, den durch die Bank zu bewilligenden Kredit auch tilgen zu können. Diese Überprüfung ist nach bestimmten gesetzlichen Richtlinien (Basel II) sogar vorgeschrieben.