Zu den Verbindlichkeiten zählen beispielsweise
- die Tilgung vorhandener
Kredite,
- die Ratenzahlung auf eventuelle Ratenkäufe sowie
- sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Solange man die Verbindlichkeiten bedienen kann, ist es nichts Schlimmes, Ratenzahlungen tätigen zu müssen. Sofern die Verbindlichkeiten jedoch die Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Überschuldung. Gegebenenfalls müsste hier geprüft werden, ob ein Verbraucher- bzw. Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende haben Verbindlichkeiten zu begleichen. Hier gilt ebengleiches.
Bei juristischen Personen, die eine Bilanz aufstellen (Z.B. Banken etc.), findet man die Verbindlichkeiten
auf der Passivseite der Bilanz und stellen jene Posten dar, die das Unternehmen zu begleichen hat.