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Verkaufsabsicherung
 
Mit einer Verkaufsabsicherung meint man einen Short Hedge, d.h. einen Ersatzverkauf bei Finanztermingeschäften (Finanz-Futures) zur Absicherung eines bestehenden Verkaufspreises.
Bei einem Short Hedge geht ein Finanzmarktteilnehmer zugleich die Position des Käufers als auch Verkäufers ein. Um sich gegen mögliche Kursrückgänge des Basiswertes abzusichern, geht ein Käufer (Long-Position) gleichzeitig eine Short-Position, also einer Verkäufer-Position, ein. Er verkauft also zugleich ein Future-Kontrakt mit dem gleichen Basiswert und geht damit die Verpflichtung ein, diesen am Fälligkeitstag zum im Voraus vereinbarten Preis zu liefern. Sollte nun der Kurs des Basiswertes tatsächlich fallen, übt der Teilnehmer zuerst die Fututr-Long-Position aus, d.h. er kauft den Basiswert zum vereinbarten Preis (in der Regel höher als am Markt). In Folge dessen wird der Long-Future ausgeübt, indem der eben erworbene Basiswert zum höheren Long-Preis wieder verkauft wird. Die Verluste können damit annähernd ausgeglichen werden.

Bei einer Kurssteigerung allerdings macht der Marktteilnehmer einen Verlust, da Future-Kontrakte verbindliche Finanzkontrakte sind und zur Ausübung verpflichten.

In der Regel geht er die Long-Position ein, weil er den Basiswert für sich haben möchte und vorerst nicht wieder verkaufen will. Deshalb wird üblicherweise bei der Short-Position ein anderer Basiswert (Ersatz) zu Grunde gelegt, der aber im Kursverlauf dem Basiswert der Long-Position ähnelt.
 
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Stichworte:
Verkaufsabsicherung, Verkauf, Absicherung, absichern, Short Hedge, Ersatzverkauf, Futures, Kontrakt
 
 
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