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Verlust, unerwarteter
 
Als unerwarteten Verlust (engl.: unexpected loss, kurz UL) definiert man im Rahmen der Risikosteuerung und aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbestimmungen nach Basel II bei Finanzinstituten den möglichen Verlustbetrag von Kreditrisikopositionen, der den erwarteten Verlust überschreitet.
Der erwartete Verlust (engl.. expected loss, kur EL) ergibt sich dabei aus Erfahrungswerten der Institute aus Kreditausfällen und aus statistischen Wahrscheinlichkeiten, d.h. ein Finanzunternehmen rechnet von vornherein damit, dass ein bestimmtet prozentualer Teil der Kreditpositionen ausfallen wird und kalkuliert im Vorfeld der Kreditvergabe in die Risikokostenkalkulation des Kreditgeschäfts dieses Risiko in Form von Ausfallprämien mit ein. Der erwartete Verlust ist also sozusagen ein Erwartungswert im Rahmen der Kreditverlustverteilung.

Der UL kann folglich als Abweichung (negativ) vom Erwartungswert definiert werden und fasst die Schwankungen (Verlustvolatilitäten) um den Erwartungswert zusammen. Er entspricht zu dem seiner Höhe dem wirtschaftlichen Kapital, d.h. dem Risikokapital.

Nach Basel II ist der unerwartete Verlust entsprechend mit Eigenkapital zu unterlegen (Mindesteigenkapitalanforderungen). Die Ermittlung dessen erfolgt an Hand einer vorgegebenen Risikogewichtungsfunktion.
 
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Stichworte:
unerwarteter Verlust, unexpected loss, UL, erwarteter Verlust, expected loss, EL, Eigenkapital, Risiko, Risikoposition, Basel II
 
 
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