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Vermittler, vertraglich gebundener
 
Der vertraglich gebundene Vermittler ist auch als gebundener Agent bekannt und rechtlich im Kreditwesengesetz (KWG) definiert. Er kann sowohl als Unternehmen als auch als Einzelperson auftreten.
Unter einem vertraglich gebundenen Vermittler im Sinne des KWG ist demnach ein Unternehmen (oder eben eine Einzelperson) zu verstehen, das keine Bankgeschäfte im eigentlichen Sinne betreibt, sondern den Geschäftsbetrieb ausschließlich auf die Sektionen …

… Anlage- und Abschlussvermittlung,
… Platzierungsgeschäft oder
… Anlageberatung


konzentriert und dabei nur „(…) für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat (…)“ handelt ist.

Der vertragliche gebundene Vermittler gilt dabei als Finanzunternehmen und nicht als Finanzdienstleistungsinstitut und muss auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden, die diese Meldung in Folge dessen an die Deutsche Bundesbank weiterleitet. Zudem ist festgelegt, dass die komplette Tätigkeit des Vermittlers rechtlich dem haftenden Unternehmen zugerechnet.

Bei der BaFin ist ein Register zu finden, in dem laut Gesetz alle vertraglich gebundenen Vermittler und die dazu gehörigen haftenden Unternehmen zu finden sind. Zudem wird hier das Datum des Beginns und Endes der Tätigkeit des Vermittlers eingetragen. Das Register wird täglich aktualisiert.
 
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Stichworte:
vertraglich gebundener Vermittler, gebundener Agent, KWG, Register, BaFin, Finanzunternehmen, Vermittlung, vermitteln,
 
 
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