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Vermögen
 
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter und Ansprüche auf Güter, die sich im Eigentum einer Person befinden. Zum Vermögen gehören – unabhängig davon, ob im In- oder Ausland – vor allem Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile, bewegliches Vermögen, Haus- und Grundstückseigentum sowie dingliche Rechte an Grundstücken.
Betriebswirtschaftlich unterteilt man das Vermögen eines Unternehmens in Anlage- und Umlaufvermögen. Es ist auf der Aktivseite der Bilanz als Mittelverwendung unter diversen Positionen zusammengefasst. Dazu zählen gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) beispielsweise die folgenden:

A) Immaterielle Vermögensgegenstände wie …
… selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
… entgeltlich erworbene Konzessionen
… Geschäfts- oder Firmenwert
… geleistete Anzahlungen

B) Sachanlagen wie …
… Grundstücke
… grundstücksgleiche Rechte
… Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
… technische Anlagen und Maschinen
… andere Anlagen
… Betriebs- und Geschäftsausstattung
… geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

C) Finanzanlagen wie …
… Anteile an verbundenen Unternehmen
… Ausleihungen an verbundene Unternehmen
… Beteiligungen
… Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
… Wertpapiere des Anlagevermögens
… sonstige Ausleihungen

D) Vorräte wie …
…Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
… unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
… fertige Erzeugnisse und Waren
… geleistete Anzahlungen

E) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wie …
… Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
… Forderungen gegen verbundene Unternehmen
… Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
… sonstige Vermögensgegenstände

F) Wertpapiere wie …
… Anteile an verbundenen Unternehmen
… sonstige Wertpapiere

G) Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
 
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