Betriebswirtschaftlich unterteilt man das Vermögen eines Unternehmens in
Anlage- und Umlaufvermögen. Es ist auf der Aktivseite der Bilanz als Mittelverwendung unter diversen Positionen zusammengefasst.
Dazu zählen gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) beispielsweise die folgenden: A) Immaterielle Vermögensgegenstände wie …
… selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
… entgeltlich erworbene Konzessionen
… Geschäfts- oder Firmenwert
… geleistete Anzahlungen
B) Sachanlagen wie …
… Grundstücke
… grundstücksgleiche Rechte
… Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
… technische Anlagen und Maschinen
… andere Anlagen
… Betriebs- und Geschäftsausstattung
… geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
C) Finanzanlagen wie …
… Anteile an verbundenen Unternehmen
… Ausleihungen an verbundene Unternehmen
… Beteiligungen
… Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
… Wertpapiere des Anlagevermögens
… sonstige Ausleihungen
D) Vorräte wie …
…Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
… unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
… fertige Erzeugnisse und Waren
… geleistete Anzahlungen
E) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wie …
… Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
… Forderungen gegen verbundene Unternehmen
… Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
… sonstige Vermögensgegenstände
F) Wertpapiere wie …
… Anteile an verbundenen Unternehmen
… sonstige Wertpapiere
G) Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks