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Vermögensverwaltung, bankliche
 
Die bankliche Vermögensverwaltung, auch Asset Management oder Finanzportfolioverwaltung genannt, gehört zu den Finanzdienstleistungen in einem Finanzdienstleistungsinstitut nach Kreditwesengesetz (KWG) und umfasst „(…) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.“
Die Vermögensverwaltung wird hauptsächlich für vermögende Privatkunden und institutionelle Anleger durchgeführt und spezialisiert sich auf das Wertpapierwesen, sodass das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Investmentgesetz (InvG) wichtige rechtliche Grundlagen sind. Hierbei erteil der Vermögensverwalter Ratschläge an den Anleger und führt auch eigenständige Anlageentscheidungen für den dritten durch. Seine Aufgaben umfassen dabei grundsätzlich:

1. die Verwaltung und Betreuung von Wertpapiervermögen
2. die regelmäßige Analyse und Strukturierung von Vermögen
3. die Erarbeitung spezieller Angebote zur Steueroptimierung
4. die Gründung und Verwaltung von Stiftungen,
5. die Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen
etc.


Dabei hat der Verwalter vor allem die jeweilige Risikosituation des Kunden sowie dessen Anlageziele etc. zu berücksichtigen. Daher ist ein Vermögensverwaltungsvertrag, in dem solche Punkte unter Anderem festgehalten werden, unumgänglich. Er beinhaltet beispielsweise.

- zu verwaltendes Vermögen
- Anlageziele des Kunden
- Anlagestrategie des Kunden
- Provisionen der Kreditinstitute
- Berichterstattung
etc.
 
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Stichworte:
bankliche Vermögensverwaltung, Asset Management, Finanzportfolioverwaltung, Vermögensverwalter
 
 
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