Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Vermögenswert
 
Der Begriff „Vermögenswert“ meint einen Vermögensgegenstand in einem Unternehmen definiert nach den International Financial Reporting Standrads (IFRS) inklusive der International Accounting Standards (IAS) bzw. des Rahmenkonzepts der IFRS/IAS für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen (Framework).
Demnach meint ein Vermögenswert eine Ressource, die …

… auf Grund eines vergangenen Ereignisses (z.B. Kauf, Produktion etc.) entstanden ist,
… in der Verfügungsmacht (nicht zwingend im Eigentum) des Unternehmens steht und
… zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen bringt.


Wirtschaftlichen Nutzen eines Vermögenswertes definiert das Framework in dem Sinne, als das es ein Potenzial zum direkten oder indirekten Zufluss von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten aufweist. Dieses Potenzial kann wie folgt aussehen:

- Vermögenswert zur Leistungserstellung als Teil der laufenden Geschäftstätigkeit
- Vermögenswert ist umtauschbar (konvertierbar) in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente
- Vermögenswert kann Mittelabfluss verringern (alternatives Herstellungsverfahren etc.)


Die Entstehung des wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswertes kann in diesem Zusammenhang ebenfalls in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen:

1. Bei der Produktion von Gütern/ Dienstleistungen allein oder in Verbindung mit anderen Vermögenswerten

2. Austausch des Vermögenswertes gegen andere

3. Begleichung einer Schuld mit Hilfe eines Vermögenswertes

4. Verteilung des Vermögenswertes an die Unternehmenseigentümer

Vermögenswerte werden üblicherweise zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen des Unternehmens genutzt und zählen daher laut Handelsgesetzbuch (HGB) auch zum bilanziellen Anlage- und Umlaufvermögen.

Differenziert werden Vermögenswerte sowohl in materielle (z.B. Sachanlagen, Maschinen etc.) und immaterielle (z.B. Patente, Lizenzen etc.) Werte als auch kurzfristige oder langfristige Vermögenswerte. Als kurzfristig ist ein solcher Wert dann einzustufen, wenn er mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:

(a) Realisierung des vermögenswertes wird innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet oder Wert wird zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten

(b) Vermögenswert wird primär für Handelszwecke gehalten

(c) Realisierung des Wertes wird innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erwartet

(d) es handelt sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswertes zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach Bilanzstichtag eingeschränkt

Alle anderen Vermögenswerte gelten als langfristig.

 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Vermögenswert, Vermögenswerte, Vermögensgegenstand, IFRS; IAS, HGB, Anlagevermögen, materieller, immaterielle, Framework, Rahmenwerk
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten