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Verrechnungsgeld
 
Unter dem Begriff „Verrechnungsgeld“ ist grundsätzlich die Handkasse bei einem Filmdreh gemeint, d.h. ein Teil des Budgets muss für eventuell anfallende Barzahlungen während den Aufnahmen bereit stehen. Im Finanzwesen aber wird der Begriff oft auch Synonym für eine Rechnungswährung bzw. Rechnungsmünze verwendet.
Unter einer Rechnungswährung ist dabei eine Währung zu verstehen, die üblicherweise nur im Rechnungswesen als Maßeinheit gilt und

1. gar nicht physisch existiert oder

2. physisch existierte, auf Grund des Werteverfalls aber die Funktion auf ein theoretisches Maß eingeschränkt wurde.

Demnach ist Verrechnungsgeld in diesem Zusammenhang also eine Geldeinheit, die weder als Münze geprägt noch als Papiergeld gedruckt ist. Es dient ausschließlich der Verrechnung entsprechender Zahlungen und ist oder war Basis für einen Wertvergleich in verschiedenen Wirtschafts- und Finanzbereichen.

Beispiele:
- Reichstaler
- Scudi di Marchi (Genua)
- European Currency Unit (ECU)
- Mark Banko
etc.

Heutzutage beispielsweise ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine bedeutende künstliche Währung, also Verrechnungsgeld, im internationalen Finanzwesen. Sie sind Teil der Währungsreserven eines Landes und dienen vorrangig der Devisenhilfe wirtschaftlich ärmerer Länder.
 
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Stichworte:
Verrechnungsgeld, Rechnungswährung, Rechnungsmünze, Verrechnungswährung, Sonderziehungsrecht, SZR, Währung, verrechnen
 
 
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