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Verrechnungssteuer (VSt)
 
Die Verrechnungssteuer (VSt) ist die schweizerische Variante der in Deutschland geltenden Kapitalertragssteuer (KSt). Sie wird vom schweizerischen Staat auf dort anfallende Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, auf Lotteriegewinne und auf Versicherungsleistungen erhoben. Die rechtliche Grundlage bildet das schweizerische Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG).
Erhoben wird die Verrechnungssteuer genauer gesagt auf die folgenden Erträge:

1. Kapitalerträge
- Zinsen
- Renten
- Gewinnanteile
- sonstige Erträge aus von einem Inländer …
… ausgegebenen Obligationen, Serienschuldbriefe, Seriengülten, Schuldbuchguthaben
… ausgegebenen Aktien, Stammanteile an GmbHs, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine, Genussscheine
… von einem Ausländer in Verbindung mit einem Inländer ausgegebenen Anteile an einer kollektiven Kapitalanlage
… oder Ausländer gehaltenen Kundenguthaben bei inländischen Banken und Sparkassen

2. Lotteriegewinne
- Geldtreffer von mehr als 50 CHF an inländischen Lotterien

3. Versicherungsleistungen
- Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen (auch Guthabenauszahlungen)
- Leibrenten
- Pensionen

Dabei differenzieren sich die Steuersätze der verrechnungssteuer wie folgt:

8 Prozent auf sonstige Versicherungsleistungen
15 Prozent auf Leibrenten und Pensionen
35 Prozent aus Kapitalerträge und Lotteriegewinne

Bestimmte natürliche und juristische Personen haben nach Gesetz das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei dem 35-prozentigen Satz. Berechtigte sind:

- natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland (Schweiz)
- Bund
- die Kantone
- die Gemeinden
- die Gemeindeanstalten
- Gemeindebetriebe
- unter ihrer Verwaltung stehende Spezialfonds
- juristische Personen und Handelsgesellschaften ohne juristische Persönlichkeit mit Sitz im Inland
etc.
 
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Stichworte:
Verrechnungssteuer, VSt, Schweiz, Kapitalertragssteuer, KSt, schweizerisch, Steuer, Steuerrecht, Kapitalerträge, Steuerpflicht, Steuersatz
 
 
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