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Versicherungs-Holdinggesellschaft
 
Eine Versicherungs-Holdinggesellschaft ist ein im Inland ansässiges Beteiligungsunternehmen, das hauptsächlich damit beschäftigt ist, unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder Pensionsfonds zu halten. Die rechtliche Grundlage bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Eine Versicherungs-Holdinggesellschaft gilt demnach üblicherweise auch als Muttergesellschaft einzelner als Tochtergesellschaften agierender Versicherungsunternehmen und übernimmt auch und vor Allem ausschließlich die Leitung dieser. Ist eine solche Aufteilung der Zuständigkeiten nicht gegeben, handelt es sich auch nicht um eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des VAG.

Demnach ist eine Versicherungs-Holdinggesellschaft nicht für den Betrieb des Erst- und Rückversicherungsgeschäftes zuständig. Ihr unterliegt ausschließlich die Verwaltung, Leitung und Kontrolle und ist somit das übergeordnete Unternehmen einer Versicherungsgruppe. Für diese Gruppe hat die Holdinggesellschaft entsprechend des VAG ein angemessenes Risikomanagement der wesentlichen Risiken sicherzustellen.

Versicherungs-Holdinggesellschaften unterliegen genau wie die Versicherungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Beispiel:
- AXA Konzern AG
 
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Stichworte:
Versicherungs-Holdinggesellschaft, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Holding, Versicherungsunternehmen, Beteiligung, Beteiligungsgesellschaft
 
 
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