Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Versicherungs-Zweckgesellschaft
 
Eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ist ein Unternehmen, keine Versicherungsgesellschaft, in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft, das versicherungstechnische Risiken (z.B. aus Naturkatastrophen) von Erst- und Rückversicherungsunternehmen auf Basis eines Rückversicherungsvertrages übernimmt. Die Zweckgesellschaft betreibt also kein Versicherungsgeschäft im eigentlichen Sinne, sondern hier kommt es ausschließlich zu einem Risikotransfer (Verbriefung).
Die rechtliche Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wonach die Versicherungs-Zweckgesellschaften ebenfalls der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Zudem benötigen die Unternehmen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes der Erlaubnis der BaFin.

Die Risikoübernahme sichert die Zweckgesellschaft auf zwei verschiedene Varianten ab:

1. Ausgabe (Emission) von Schuldtiteln (Insurance Linked Securities), die in der Regel nachrangig sind

2. Finanzierungsmechanismen, bei denen …

… die Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber oder
… der Mechanismus selbst

den Rückversicherungsverpflichtungen der Zweckgesellschaft nachgeordnet sind.

Die Vermögensbestände, die der versicherungstechnischen Risikoabsicherung dienen, hat die Versicherungs-Zweckgesellschaft in ausreichend sichere und auch liquide Vermögenswerte anzulegen, d.h. sie dürfen nicht allzu großen Schwankungen unterliegen und müssen jederzeit in flüssige Mittel umgewandelt werden können. Zudem muss der Zeitwert der Kapitalanlagen die übernommenen Schadenrisiken übersteigen, um eine ständige Erfüllbarkeit aus dem Rückversicherungsvertrag mit den Versicherungsunternehmen zu gewährleisten. Des Weiteren muss eine Versicherungs-Zweckgesellschaft ausreichen d liquide Mittel vorweisen, die der Deckung etwaiger Kosten und für den laufenden Geschäftsbetrieb dienen.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Versicherungs-Zweckgesellschaft, Versicherungs-Zweckgesellschaften, Rückversicherer, Erstversicherer, Rückversicherung, Rückversicherungsvertrag, Verbriefung, Insurance Linked Securities
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten