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Versicherungssparen
 
Mit einem Versicherungssparen meint man einen Sparversicherungsvertrag bzw. ein Kapitalisierungsgeschäft angeboten von einem Lebensversicherer bzw. einer Versicherungsgesellschaft im Allgemeinen. Die Ausgestaltung erfolgt wie bei einer üblichen kapitalbildenden Lebensversicherung allerdings ohne einen Risikoteil. Folglich beschränkt sich ein solcher Vertrag auf das Ansparen von Beiträgen.
Da hier keine Versicherungsfälle im eigentlichen Sinne abgesichert werden und es sich somit auch allgemein nicht im ein Versicherungsgeschäft bzw. -vertrag handelt, unterliegt das Versicherungssparen auch nicht dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Allerdings gilt das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), wonach als Kapitalisierungsgeschäft jene Geschäfte gelten, „(…) bei denen unter Anwendung eines mathematischen Verfahrens die im voraus festgesetzten einmaligen oder wiederkehrenden Prämien und die übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.“

Auch beim Versicherungssparen gibt es die Möglichkeit der Überschussbeteiligung, beschränkt sich aber auf Zinsanteile, da ja die Risikokomponente ausgeschlossen ist. In Deutschland ist die Bedeutung von Versicherungssparen allerdings schwindend gering.
 
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Stichworte:
Versicherungssparen, Sparversicherung, Kapitalisierung, Kapitalisierungsgeschäft, Sparversicherungsvertrag, Lebensversicherung, Sparvertrag, sparen
 
 
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