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Versicherungsvertrag
 
Der Versicherungsvertrag stellt eine schriftliche Verpflichtung des Versicherers dar, ein definiertes Risiko eines oder mehrerer Versicherungsnehmer(s) bzw. eines oder mehrerer Dritter durch eine entsprechende Versicherungsleistung bei Eintritt eines vereinbarten Versicherungsfalles abzusichern und die Leistung zu erbringen. Für den Versicherungsnehmer stellt der versicherungsvertrag die Verpflichtung dar, eine vereinbarte Zahlung in Form einer Prämie an den Versicherer zu leisten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VVG).
In Folge eines Versicherungsvertrages hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein in Textform bzw. als Urkunde auszuhändigen. Sollten Abweichungen zu den Im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen vorhanden sein, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen sowie die Widerruffrist von einem Monat ab Zugang des Versicherungsscheins anzugeben.

Der Versicherungsvertrag ist Grundlage für jegliche Versicherung, die abgeschlossen werden soll. Er bildet den rechtlichen Rahmen und umfasst alle Regelungen wie …

… Versicherungsart
… Vertragslaufzeit
… Versicherungsnehmer und zu versichernde Person(en)
… Prämienhöhe und Fälligkeit der Prämie
… Versicherungsleistungen
etc.

Sobald ein Versicherungsvertrag zwischen zwei Parteien abgeschlossen wurde, gilt dieser als rechtlich bindend und verpflichtend. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, den aus dem Vertrag resultierenden Pflichten nachzukommen. Gleichzeitig sind sie berechtigt, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen und die Leistungen des jeweils anderen zu verlangen, sofern die versicherungspflichtigen Bedingungen erfüllt sind.
 
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Stichworte:
Versicherungsvertrag, Versicherungsverträge, Versicherung, Versicherungen, Vertragsbedingung
 
 
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