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Vertretbarkeit
 
Als Vertretbarkeit (auch Fungibilität genannt) definiert man die Eigenschaft von Sachen, Wertpapieren, Rechten, Devisen oder Waren, auf Grund der gleichartigen Beschaffenheit (Homogenität) untereinander ausgetauscht werden zu können. Vertretbare (Fungible) Sachen nach Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind genauer gesagt „bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.“.
Im Wertpapierwesen beispielsweise werden die Werte in Gattungen organisiert (z.B. Aktien eines Unternehmens, Schuldverschreibungen, Investmentzertifikate etc.) und können innerhalb dieser beliebig ausgetauscht werden. Der Wertpapierinhaber erfährt dabei weder eine Minderung noch eine Mehrung seiner Rechte.

Die Einheit eines fungiblen Handelsgutes kann also beispielsweise an der Börse durch eine andere Einheit ersetzt werden. Eine solche Vertretbarkeit ist Voraussetzung für einen optimalen und fließenden Börsenhandel. Allerdings sind entsprechende Qualitätsnormen (sogenannte Usancen) festzulegen. Durch die Fungibilität aber ist es nicht notwendig, dass die Güter physisch vorhanden sind. Es ist weder eine Besichtigung des Handelsgutes noch eine Prüfung nötig.

Allgemein betrachtet umfasst die Fungibilität in der Finanzwelt die Möglichkeit einer Geldanlage, in eine andere Anlageform umgewandelt werden zu können.
 
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Stichworte:
Vertretbarkeit, Fungibilität, vertretbar, fungibel, Homogenität, Wertpapiere, Börsenhandel, Austausch
 
 
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