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Veruntreuung
 
Unter Veruntreuung versteht der Finanzexperte eine Aneignung, die rechtswidrig ist. In der Finanzbranche wird es auch als vorsätzliche Inanspruchnahme einer fremden und durchaus beweglichen Sache angesehen. Hierbei ist der Aneigner von großer Wichtigkeit und spielt auch eine entscheidende Rolle.
Dieser sogenannte Aneigner ist auch als Täter zu betrachten, welcher die Veruntreuung begeht. Er hat sich also einer sogenannten beweglichen Sache bemächtigt, die ihm aber bereits anvertraut worden ist.

Das darf aber auf keinen Fall mit einem Diebstahl verwechselt werden. Bei einem Diebstahl handelt sich ja bekannter Weise um eine sogenannte Wegnahme von beweglichen Sachen, die einer fremden oder bekannten Person gehören.

Die Veruntreuung hingegen ist ebenfalls mit der Unterschlagung gleichzusetzen. Man würde es auch so erklären können: wenn jemand etwas findet, dieses Fundstück aber als sein Eigen betrachtet und diesen Fund nicht anzeigt, hat er den Tatbestand der Veruntreuung geleistet. Somit kann man durchaus auch in einfache und schwere Veruntreuung unterscheiden, bei denen es auch unterschiedlich lange Strafen zu verbüßen gibt.

Es ist also zu bedenken, wenn einem eine ganz bestimmte Sache oder ein Geldbetrag anvertraut worden ist, man diesen aber für eigene Zwecke missbraucht hat, somit liegt eine schwere Veruntreuung vor und es wird die Aneignung von Werten bestraft, je nach Höhe der veruntreuten Sache.
 
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Stichworte:
Veruntreuung, veruntreuen
 
 
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