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Verwässerungsrisiko
 
Bei einer Verwässerung kann es durchaus zum sogenannten Verwässerungsrisiko kommen. Hierbei tritt die Tatsache in Kraft, dass bei einem Kauf einer Forderung ihr eigentlicher und bilanzierter Wert einfach weniger werthaltig ist.
In der aufsichtrechtlichen Definition wird der Begriff Verwässerungsrisiko so beschrieben, dass sich ein Wert einer gekauften Forderung durch sogenannte bare und auch unbare Ansprüche des jeweiligen Schuldners der Forderung vermindern kann. Hierbei kann es sich auch nach Basel II um unbare Kredite handeln.

Verwässerungsrisiken sind auch die sogenannten „Veritäsrisiken“ bei den angekauften Forderungen. Allerdings wird hierbei eine bankinterne Abschätzung der möglichen Ausfallwahrscheinlichkeit oder der erwarteten Verlustrate voraus gesetzt. Die Forderungen erhalten somit eine Ausfallwahrscheinlichkeit, der eine Schätzung der Bank zu Grunde liegen muss. Somit kann man die Forderungen einem Portfolio zuordnen.

Genau anhand dieser entstandenen Informationen kann man mittels des „Basel II“ - Papiers sämtliche Risiken, so auch das Verwässerungsrisiko, ermitteln. Diese Ermittlung wird genau berechnet und als Kalkulation der risikogefährdeten Forderungsbeträge für Verwässerungsrisiko angekaufter Forderungen bezeichnet. Hierbei werden ausschließlich die sogenannten Risikogewichte für eine Berechnung des Verwässerungsrisikos als Grundlage verwendet.

Wichtig hierbei ist noch zu bemerken: Wenn Banken gegenüber den dafür zuständigen Behörden nachweislich den Fakt erbringen können, dass das Verwässerungsrisiko unerheblich sein sollte, dann braucht es bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
 
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Stichworte:
Verwässerungsrisiko, Verwässerung, Kapitalverwässerung
 
 
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