Hierbei wird aber ein gravierender Unterschied gemacht zwischen
unentgeltliche Verwahrung (gegen keine Gebühr) und
entgeltliche Verwahrung (gegen eine Gebühr).
Um nun aber genau das Wort Verwahrstelle finanztechnisch erklären zu können, benötigt es sicher einer etwas weit schweifenden Erläuterung, wozu durchaus auch die unterschiedlichen Formen von Verwahrungen gehören.
Verwahrstellen, die im Übrigen auch im Gesetz über die Verwahrung und über die Anschaffung von Wertpapieren, d.h. dem
Depotgesetz (DepotG), verankert sind, sind ganz einfach erklärt…
… Einrichtungen, die bestimmte Wertpapiere verwahren.
Des Weiteren werden Verwahrstellen aber als Einrichtungen bezeichnet, in denen die
Aktien elektronisch verwaltet und statistisch aufgezeichnet werden. Hier wird für jeden einzelnen Kunden, welcher ein Wertpapier erstanden hat, eine elektronische Kartei angelegt, in der außerdem über die jeweilige Höhe des Wertpapiers eine Art Datei erstellt wird. Diese Datei wird in der Finanzbranche auch als sogenanntes „Verwahrungsbuch“ bezeichnet.
Alle Fakten, auch die bezüglich der Verwahrungsstelle, sind ganz eindeutig und klar in dem sogenannten „Verwahrungsvorschriften“ geregelt, so zum Beispiel die „Verwahrung durch Hinterlegung“.
Die Verwahrungsstelle ist also ganz einfach gesagt
die Stelle, in welcher Wertpapiere von Personen treuhänderisch verwaltet und gleichzeitig aufbewahrt werden.