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Verwaltungsaufwendungen
 
Verwaltungsaufwendungen werden als solche deklariert, wenn Aufwendungen bzw. Kosten im Vertrieb und in der Verwaltung anfallen. Man bezeichnet diese Aufwendungen durchaus auch als Vertriebsverwaltungen.
Die Verwaltungsaufwendungen können nur als solche bezeichnet werden, wenn die Aufwendungen für Vertrieb und eventuell für Verwaltungsleistungen nicht zu den Herstellungskosten gerechnet werden.

Zu den sogenannten Aufwendungen im finanztechnischen Bereich gehören unter Anderem auch die Auslagen, Ausgaben und bestimmte Leistungen, welche auf diesem Sektor zum Tragen kommen. Finanztechnisch gesehen sind Verwaltungsaufwendungen also ebenfalls klar definiert. Hierbei geht es um die Verwaltung bestimmter Fonds, für die ebenfalls eine Aufwendung berechnet werden muss. Eigentlich sollten die Verwaltungsaufwendungen prozentual gesehen im Verhältnis zum Vermögen der Fonds stehen.

Außerdem gehören auch die benötigten Aufwendungen für das Marketing dazu. Dies wiederum bedeutet, dass für bestimmte Werbemaßnahmen durchaus auch Aufwendungen in Kauf genommen werden müssen.

Weiterhin zählen zu den Verwaltungsaufwendungen die Aufwendungen, welche für den gesamten Verwaltungsbereich eines Unternehmens benötigt werden, wie die Rechtsabteilung einer Firma, die Revisionsabteilung und die Kosten für die Geschäftsleitung im engeren Sinne.

Zusätzlich kann man zu Verwaltungskosten oder Verwaltungsaufwendungen anmerken, dass es sich hierbei um Aufwendungen für Personal und Sachaufwand handelt. Genauso zählen zu den Verwaltungsaufwendungen aber auch die Abschreibungswerte der Ausstattungen und Immobilien eines Unternehmens.
 
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Stichworte:
Verwaltungsaufwendungen, Verwaltung, Vertrieb, Aufwand, Kosten
 
 
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