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Viehgeld
 
Viehgeld wird auch oft in der englischen Version „livestock due“ gebraucht. Es handelte sich dabei im eigentlichen Sinne nur um die Abgabe eines Geldbetrages an den Staat. Hierbei wurde die jeweilige Anzahl der Tiere für die Berechnungsgrundlage des Viehgeldes zu Grunde gelegt.
Das Viehgeld wurde früher auch als die sogenannte „Klauensteuer“ bezeichnet. Eine Besonderheit für die Berechnung der Klauensteuer oder des Viehgeldes bestand darin, dass die sogenannten Zugtiere, also jegliche Arten von Lasttieren, nicht in diese Besteuerungsform fielen. Hierfür hat sich der damalige Gesetzgeber eine eigene Besteuerung vorbehalten. Diese Viehgelder wurden oftmals extra unter den Bezeichnungen „Pferdesteuer“, „Quickgeld“ oder „Zugtiergeld“ erhoben.

Im Jahre 1302 wurde die erste Steuer durch den Herzog von Bayern bewilligt. Es handelte sich hierbei auch um eine Art als Naturgeld in Form einer Übertragung von bestimmten Vermögenswerten.

Geschichtlich betrachtet kann man auch eine Ableitung zur altitalienischen Währung finden, denn hier fand es schon seine Erwähnung in Verbindung mit dem Wort „pecus“, was soviel wie „Kleinvieh“ in Verbindung mit Geld bedeutet.
 
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Stichworte:
Viehgeld, Klauensteuer, Pferdesteuer, Vieh, Steuer
 
 
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