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Vignette
 
Der Begriff „Vignette“ wird am häufigsten gebraucht in dem Zusammenhang der „Vignettenpflicht“. In diesem speziellen Fall handelt es sich um einen Aufkleber für eine ganz bestimmte Abgabe eines Geldbetrages für die Straßenbenutzung für Motorfahrzeuge.
Die Vignette erhält man in Form eines Aufklebers nach Bezahlung einer Mautgebühr, der an die Scheibe des Motorfahrzeuges deutlich angebracht werden muss. Nur mit der angebrachten Vignette ist es dem Benutzer eines Motorfahrzeuges erlaubt, ganz spezielle Straßen, auf denen die Vignettenpflicht besteht, zu nutzen.

Oft wird dieses zu entrichtende Geld oder die Vignette auch als „Chausseegeld“, „Citymaut“ oder auch als „Transitgeld“ bezeichnet.

Auch aus steuerrechtlicher Sicht ist eine Deutung des Begriffs möglich. Demnach bezeichnet es einen Hinweis auf eine sogenannte „pauschale Straßenverkehrsabgabe“. Die Vignette wird hier als Steuerzeichen betrachtet.

Außerdem findet sich hier die Vignetten-Methode wieder. Sie wird als Servicequalitätsmessung angesehen, welche aber kundenbezogen und merkmalorientiert sein sollte. Man bezeichnet hierbei die Vignette, als das bestimmte Auftreten von Kundenkontaktpersonal.
 
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Stichworte:
Vignette, Vignettenpflicht, Maut, Mautgebühr, Straßennutzungsgebühr
 
 
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