Teilweise spricht man auch von der sogenannten
„Vorschusszahlung auf Waren im Container“. Grundsätzlich geht es hierbei um die sogenannte „Papierbeleihung“, die in einer Verwahrstelle oder beim Kreditgeber selbst hinterlegt wird. In diesem Fall spricht man auch von Gewährung eines
Kredites durch Übergabe eines Duplikates des Frachtbriefes der rollenden Ware.
Die Vinkulationsgeschäfte haben sich im eigentlichen Sinne durch den Handel mit dem Ausland gebildet. Hier hat der ausländische Verkäufer eine bestimmte Ware zur Verfügung und diese lässt er wiederum von einer Bank bevorschussen. Der Verkäufer händigt die Verladepapiere der zuständigen Bank nach der Bevorschussung aus und diese Bank ist dann vorerst der Eigentümer der Ware. Die Bank bietet die Ware dem Käufer an, wodurch das eigentliche Vinkulationsgeschäft zu Stande kommt.
Der
Begriff „vinkulieren“ stammt von dem lateinischen Wort „vinculare“ und bedeutet soviel wie „binden“. Beim Vinkulationsgeschäft wird also die Aushändigung der Ware an den Käufer an die Aushändigung der Papiere durch den Verkäufer gebunden.