Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
VL-Sparvertrag
 
Der VL-Sparvertrag ist ein Vertrag, in dem Geldleistungen des Arbeitgebers als Sparbeiträge des Arbeitnehmers (Vermögenswirksame Leistungen) entweder auf Grund eines reinen Sparvertrages oder auf Grund eines Vertrages über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen angelegt werden. Rechtliche Grundlage bildet das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, 5. VermBG).
Demnach versteht man unter einem Sparvertrag für Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen „(…)ein Sparvertrag mit einem Kreditinstitut oder einer Kapitalanlagegesellschaft, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, als Sparbeiträge zum Erwerb von Wertpapieren oder zur Begründung oder zum Erwerb von Rechten einmalig oder für die Dauer von sechs Jahren seit Vertragsabschluß laufend vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen oder andere Beträge einzuzahlen.“

Dahingegen meint man mit einem reinen VL-Sparvertrag „(…)ein Sparvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und einem Kreditinstitut,(…)“ in dem mindestens die folgenden Vereinbarungen getroffen sind:

1. Einzahlung von VL
•    einmalig oder
•    für die Dauer von sechs Jahren seit Vertragsabschluss laufend
•    mindestens aber einmal im Kalenderjahr

2. Festlegung der VL bei einem Kreditinstitut bis zum Ablauf einer Frist von sieben Jahren (Sperrfrist)

3. keine Abtretung oder Beleihung der Rückzahlungsansprüche aus dem Vertrag


Im Rahmen eines VL-Vertrages kann der Arbeitnehmer staatliche Förderung in Form einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch nehmen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Bei einem VL-Sparvertrag auf Grund eines Vertrages über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen darf die Einkommensgrenze des Arbeitnehmers 20.000 Euro im Jahr (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 40.000 Euro) nicht überschreiten.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
VL-Sparvertrag, Sparvertrag, Vermögenswirksame Leistung, VL, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, sparen
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten