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Volksaktie
 
Unter einer Volksaktie versteht man nicht an institutionelle sondern an private Investoren (Kleinanleger wie Bürger und Arbeitnehmer) herausgegebene Aktien eines ursprünglich staatseigenen Unternehmens, das wiederum (teil)privatisiert werden sollte. Die Volksaktien stellen dabei keine eigene Gattung dar, sondern haben lediglich eine besondere Bezeichnung stammend aus der Geschichte.
Der Begriff entstand im Rahmen der Privatisierungspolitik von Ludwig Erhard, der in den 1950er Jahren plante, die staatlichen Beteiligungen am Industriezweig abzuschmettern und gleichzeitig die privaten Beteiligungen der Bürger zu fördern (Erhöhung der Aktionärsquote). Neben den steuerlich geförderten Belegschaftsaktien wurden daher auch die sogenannten Volksaktien ausgegeben, die zu meist sehr günstigen Konditionen an die Kleinanleger verkauft wurden. Sie wurden als zu Vorzugsbedingungen an die breite Bevölkerung verteilt.

Zu den wichtigsten Volksaktien gehörten:
•    Volkswagen
•    VEBA (früher: Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks AG)
•    Preussag

Die aktuellste Auflage der Volksaktie spiegelt sich in den Aktien der Deutschen Telekom wieder, die in den 1990er Jahren auf den Markt gebracht wurden.
 
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Stichworte:
Volksaktie, Volksaktien, Volk, Belegschaftsaktie, Ludwig Erhard
 
 
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