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Vollkostenrechnung
 
Die Vollkostenrechnung ist eine Art der Kalkulation von Bankdienstleistungen im Betriebsbereich, d.h. hier werden alle Kosten mit eingerechnet, die für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von einer Bankdienstleistung entstehen – sogenannte Betriebskosten.
Der Betriebsbereich umfasst dabei den technisch-organisatorischen Bereich einer Bank. Für die Erstellung von Betriebsleistungen fallen diese Betriebskosten, auch Stückleistungskosten (= Leistung wird in Mengeneinheiten ausgedrückt, z.B.: 1 Stück Überweisung) genannt, an. Ein paar Beispiele hierfür sind

- Personalkosten
- Sachkosten
- Werbungskosten
- Abschreibungen auf Sachanlagen
etc.

Diese Betriebskosten müssen dann nur noch in Gemein- (nicht direkt einer Kostenstelle bzw. einem Kostenträger zurechenbar, z.B. Werbungskosten) und Einzelkosten (direkt zurechenbar, z.B. Abschreibungen) differenziert werden.

In der Vollkostenrechnung werden nun diese Betriebskosten, die innerhalb einer bestimmten Periode (z.B. ein Geschäftsjahr) anfallen,

-> nach Art (z.B. Personalkosten, Sachkosten etc.) mit Hilfe der Kostenartenrechnung
-> auf die jeweiligen Kostenstellen mit Hilfe der Kostenstellenrechnung und
-> auf die jeweiligen Kostenträger (z.B. Sortenverkäufe, Überweisungen etc.) durch die Kostenträgerrechnung

aufgeteilt.

Bei den Kostenstellen kann man unterschieden nach

- Gleichartigkeit der Betriebsleistung (z.B. Überweisungsverkehr)
- räumlicher Gegebenheiten (z.B. Filiale)
- Verantwortungsbereich (z.B. Abteilungsleiter)
- Marktleistungsart (z.B. Kreditgeschäft)
 
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Stichworte:
Vollkostenrechnung, Betriebskosten, Betriebsbereich, Kosten, Gemeinkosten, Einzelkosten
 
 
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