Der Betriebsbereich umfasst dabei den
technisch-organisatorischen Bereich einer Bank. Für die Erstellung von Betriebsleistungen fallen diese Betriebskosten, auch Stückleistungskosten (= Leistung wird in Mengeneinheiten ausgedrückt, z.B.: 1 Stück
Überweisung) genannt, an. Ein paar Beispiele hierfür sind
- Personalkosten
- Sachkosten
- Werbungskosten
- Abschreibungen auf Sachanlagen
etc.
Diese Betriebskosten müssen dann nur noch in
Gemein- (nicht direkt einer Kostenstelle bzw. einem Kostenträger zurechenbar, z.B. Werbungskosten) und
Einzelkosten (direkt zurechenbar, z.B. Abschreibungen) differenziert werden.
In der Vollkostenrechnung werden nun diese Betriebskosten, die innerhalb einer bestimmten Periode (z.B. ein Geschäftsjahr) anfallen,
-> nach Art (z.B. Personalkosten, Sachkosten etc.) mit Hilfe der Kostenartenrechnung
-> auf die jeweiligen Kostenstellen mit Hilfe der Kostenstellenrechnung und
-> auf die jeweiligen Kostenträger (z.B. Sortenverkäufe, Überweisungen etc.) durch die Kostenträgerrechnung
aufgeteilt.
Bei den Kostenstellen kann man unterschieden nach
- Gleichartigkeit der Betriebsleistung (z.B.
Überweisungsverkehr)
- räumlicher Gegebenheiten (z.B. Filiale)
- Verantwortungsbereich (z.B. Abteilungsleiter)
- Marktleistungsart (z.B.
Kreditgeschäft)