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Vorfälligkeitsklausel, wechselseitige
 
Die wechselseitige Vorfälligkeitsklausel kommt in verschiedenen Bereichen zum Zuge. Hierbei geht es darum, dass bei einem Zahlungsverzug bzw. bei einer Nicht-Zahlung einer Forderung automatisch die Pflicht zur sofortigen Zahlung der säumigen Rate sowie sämtlicher anderer offener Forderungen des Gläubigers besteht.
Diese Vorfälligkeitsklausel kommt häufig bei Mietverhältnissen zum Einsatz, wenn der Mieter zum Beispiel mehrere Monate hintereinander die Miete nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt oder gar mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten ist. In dem Fall kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und zudem die vollständige Zahlung der rückständigen Mieten gegebenenfalls zuzüglich Zinsen verlangen.

Des Weiteren beziehen sich auch Banken häufig auf die Vorfälligkeitsklausel. Wenn zum Beispiel ein Bankkunde einer vorhandenen Verbindlichkeit gegenüber der Bank nicht nachkommt, ist die Bank berechtigt, ein dem Schuldner gewährtes beliebiges Darlehen zu kündigen, selbst wenn dieses mit der noch offenen Verbindlichkeit Nichts zu tun hat. Weiterhin ist die Bank sogar berechtigt, einen Kredit zu kündigen, wenn der Kunde einem Dritten gegenüber in Verzug gerät.
 
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wechselseitige Vorfälligkeitsklausel
 
 
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