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Vorstandsbezüge
 
Vorstandsbezüge sind Bezüge, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern gezahlt werden. Es handelt sich hier im Speziellen um die Forderungen an die Aufsichtsbehörden oder Bezüge der Bankvorstände, welche immer einer angemessenen Prüfung unterliegen sollen.
Es handelt sich um Bezüge des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder die Gehälter, die Mitgliedern der Geschäftsleitungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ausbezahlt werden.

Hierbei ist in den letzten Jahren allerdings festgestellt worden, dass sie Vorstandsbezüge stetig angehoben worden sind. Dabei ist eine Spanne der gezahlten Vorstandsbezüge von 40.000 Euro bis zu 6 Millionen Euro zu verzeichnen und leider keine Seltenheit mehr.

Bei Vorstandsbezügen treten auch die variablen Vergütungsformen in Kraft. Variable Vergütungsformen werden von den Finanzexperten als Aktienoptionen und als Boni bezeichnet. Diese besonderen Formen der Vorstandsbezüge werden aber in der Regel erst nach einem bestimmten Vorgabeziel, was es zu erreichen gilt, ausgezahlt.

Alle gezahlten Vorstandsbezüge müssen aber immer von der dafür zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft worden sein. Hierzu zählen das Finanzministerium und gleichermaßen auch das Wirtschaftsministerium der jeweiligen Bundesländer. Diese legen auch die Vorstandsbezüge im Allgemeinen fest.
 
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Stichworte:
Vorstandsbezüge, Vorstand, Gehalt
 
 
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