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Währungsswap
 
Bei einem Währungsswap handelt es sich im Allgemeinen um ein Finanzderivat (Finanztermingeschäft), bei dem Zins- und Kapitalzahlungen zwischen zwei Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Beträge lauten dabei auf unterschiedliche Währungen.
Beim Währungsswap werden zu Beginn, also zu Kontraktabschluss, die beiden Kapitalbeträge in der jeweiligen Währung getauscht (Kassageschäft). Während der Laufzeit kommt schließlich der Tausch der Zinszahlungen in der Währung, in der man auch den Kapitalbetrag erhalten hat, hinzu. Dabei können sowohl feste als auch variable Zinsen gezahlt werden. Bei Fälligkeit des Währungsswaps werden letztlich die Kapitalbeträge zum gleichen Kurs wie bei Vertragsabschluss wieder zurückgetauscht (Termingeschäft).

Eine mögliche Ausgestaltung eines Währungsswaps ist in Form einer Finanzinnovation (Finanzierungsmöglichkeit) auf den internationalen Kapitalmärkten. Genauer gesagt handelt es sich hierbei um dein Austausch von eingegangenen Verbindlichkeiten (Beträge aus Kreditaufnahmen) inklusive der Zinszahlungen zwischen zwei Vertragspartnern. Üblicherweise entstehen für mindestens einen der Kontraktparteien Zinsvorteile.

Vereinbart werden können Währungsswaps entweder direkt zwischen zwei Vertragspartner oder durch Zwischenschaltung eines Kreditinstitutes auf Basis eines Rahmenvertrages. Bei der letzten Variante nehmen die Banken dadurch sowohl die Position des Vertragspartners als auch des Vermittlers ein.
 
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Stichworte:
Währungsswap, Währungsswaps, Währungs-Swap, Swapgeschäft
 
 
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