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Währungswarrant
 
Unter einem Währungswarrant versteht man einen Optionsschein (verbriefte Option), bei dem eine Währung den Basiswert (das Underlying) des Geschäftes darstellt. Es wird auch Währungsoptionsschein genannt.
Währungswarrants verbriefen daher das Recht (nicht die Pflicht), …

… eine bestimmte Menge einer Währung
… zu einem bestimmten Bezugsverhältnis
… zu einem vorher vereinbarten Basispreis
… zu einem festgelegten Fälligkeitstermin (Europäische Währungsoption) oder
… innerhalb einer festgesetzten Optionsfrist (Amerikanische Währungsoption)
… zu kaufen (Call-Währungsoptionsschein) oder
… zu verkaufen (Put-Währungsoptionsschein).


Mit Hilfe solcher Währungswarrants können vermutete Wechselkursschwankungen umgangen und so ein gewisser Kursvorteil erzielt werden (Hedging). Man erwirbt die Währung nicht direkt am Devisenmarkt sondern über die Zwischenkomponenten „Optionsschein“. Zudem ist der Vorteil, dass man keine Ausübungspflicht besitzt und so auch einen Direkterwerb vorziehen könnte. Außerdem vereinbart man bereits heute einen Basispreis (Wechselkurs), der vor allfälligen Volatilitäten schützt. Daher ist dieser Warrant vor Allem auch bei Unternehmen, die viel mit dem Ausland tangieren, von großer Bedeutung.

Aber auch zur Spekulation sind Währungswarrants geeignet, da man selbst mit kleinem Kapitaleinsatz an den verhältnismäßig großen Kursschwanken der Wechselkurse teilnehmen und möglicherweise auch profitieren kann. Der Käufer ist hierbei der Spekulant, der auf eine Auf- bzw. Abwertung einer bestimmten Währung abzielt und mit wenig Kapital großen gewinn erhofft.
 
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Stichworte:
Währungswarrant, Währungswarrant, Warrant, Optionsschein, Optionsscheine, Währungsoptionsschein
 
 
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