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Wandergewerbegeld
 
Das Wandergewerbegeld (eher als Wandergewerbesteuer bekannt) war eine in der frühen Geschichte zu entrichtende Steuer berechnet auf den Ertrag des Gewerbebetriebes. Üblicherweise wurde diese Steuer zusätzlich zur bereits anfallenden Gewerbesteuer erhoben.
Zweck der Wandergewerbesteuer war, den „Haustürhandel“ etwas einzuschränken, um dadurch den ansässigen Betrieben Unterstützung zukommen zu lassen. Die Auftragslage sollte sich nicht auf in der Regel kostengünstigere umherziehende Betriebe beschränken, sondern auch die ansässigen Unternehmen tangieren.
 
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Stichworte:
Wandergewerbegeld, Wandergewerbesteuer, Wandergewerbe
 
 
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