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Warenbörse
 
Eine Warenbörse ist eine Produktenbörse, an der gewöhnliche Handelswaren (z.B. Schmuck) und Rohstoffe (z.B. Getreide), auch Commodities genannt, gehandelt werden. Sie stellt also einen geregelten Markt für den Austausch, Kauf und Verkauf von Sachgütern dar. Die rechtliche Grundlage bilden sowohl das Börsengesetz (BörsG) als auch das Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgetz, WpHG).
Gemäß BörsG handelt es sich bei einer Warenbörse um eine Börse, an denen Waren sowie Termingeschäfte in Bezug auf Waren gehandelt werden. Waren wiederum sind nach Maßgabe des WpHG fungible Wirtschaftsgüter, die geliefert werden können. Hierzu zählen auch …

… Metalle
… Erze
… Legierungen
… landwirtschaftliche Produkte
… Energien wie Strom.

Die dort getätigten Geschäfte, auch Lokogschäfte genannt, werden üblicherweise sofort ausgeführt. Werden vorrangig Termingeschäfte gehandelt, spricht man auch von einer Warenterminbörse. Zu den an einer solchen Börse handelbaren Geschäften gehören gemäß WpHG Termingeschäfte mit Bezug auf …

… Waren
… Frachtsätze
… Emissionsberechtigungen
… Klima- oder andere physikalische Variablen
… Inflationsraten
… andere volkswirtschaftliche Variablen
… sonstige Vermögenswerte
… Indices
… Messwerte als Basiswerte

Allerdings müssen diese Geschäfte die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

•    Erfüllung durch Barausgleich oder Recht zum Barausgleich für eine Vertragspartei
•    Geschäftsabschluss  auf einem organisierten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem
•    keine Kassageschäfte

Auch an einer Warenbörse ist ein Börsenrat zu bilden, in dem unter anderem alle zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen vertreten sein müssen. Aus seinem Kreis wird ein Vorsitzender und – sofern vereinbart – ein Stellvertreter gewählt. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften für den Börsenrat einer Wertpapierbörse nach BörsG.

 
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Stichworte:
Warenbörse, Warenbörsen, Warenterminbörse, Warenterminbörsen, Waren, Börse, Commodities, Lokogeschäft
 
 
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