Typisch für einen Warrant ist das bereits erwähnte Bezugsverhältnis, das die Anzahl der Einheiten des Basiswertes angibt, welche der Optionsscheininhaber verkaufen oder erwerben kann. So bedeutet ein Verhältnis vom 1:5 (0,2), dass man für einen Basiswert 5 optionsscheine benötigt bzw. für einen Optionsschein 0,2 Basiswerte erhält.
Vorteilhaft der Verbriefung einer Option in einen Warrant ist die Möglichkeit des Handels an einem Retail-Markt, da sie auch in kleineren Mengen bzw. Wertangaben fungibel sind. Generell aber findet der Handel am Sekundärmarkt (Börse) oder direkt beim Emittenten statt.
Grundsätzlich differenziert man dabei die folgenden drei Warrant-Typen: A) Traditioneller Optionsschein • Emission (Ausgabe) im Zusammenhang mit einer Optionsanleihe (getrennt handelbar)
• Bezugsrecht auf
Aktien oder andere vertretbare (handelbare) Vermögenswerte (Call-Option)
B) Nackter Optionsschein (Naked Warrant) • Emission als eigenständiges Wertpapier
• sowohl als Call- als auch als Put-Warrant möglich
• in Form eines Leerverkaufs
• üblicherweise Barausgleich bei Optionsausübung
Beispiele: - Zinswarrant
- Währungswarrant
- Indexwarrant
- Rohstoffwarrant
u.s.w.
C) Gedeckter Optionsschein (Covered Warrant) • besondere Form des Naked Warrant
• Call-Optionsschein
• Verkäufer hält Basiswerte in seinem Depot
• Barausgleich oder Lieferung der Basiswerte