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Wechselkredit
 
Der Wechselkredit (teilweise auch Handelswechsel) ist eine Form der kurzfristigen Kreditgewährung und wird beispielsweise von Banken - wenn überhaupt - vorrangig im Firmenkundengeschäft eingesetzt. Aber auch im Warenhandel entsteht automatisch ein Wechselkredit, wenn die Ware mit Hilfe eines Wechsels bezahlt wird. Hier räumt der Warenverkäufer dem Käufer für die Laufzeit des Wechsels ein Zahlungsziel ein.
Im Bankenwesen versteht man unter einem Wechselkredit ein vereinbartes Kreditlimit, die der Kreditnehmer durch Verkauf von Wechseln in Anspruch nehmen kann. Das bedeutet Folgendes:

Der Kreditnehmer verkauft an das Kreditinstitut noch nicht fällige Wechsel (maximal bis zur Kreditgrenze) und bekommt dadurch vom Tag des Wechselankaufs durch die Bank bis zum Verfalltag des Wechsels einen Kredit gewährt. Die Bank überweist dem Kreditnehmer den am Ankaufstag geltenden Barwert des Wechsels an den Kreditnehmer. Dieser Wert hat zum am Verfalltag geltenden Nennwert des Wechsels eine Differenz. Das ist der abgezogene Zins für den Wechselkredit und wird auch Diskont bezeichnet.

Die Rückzahlung des Wechselkredites erfolgt nicht durch den Kreditnehmer selbst sondern durch den Bezogenen, der den Wechsel bei Fälligkeit einlöst.

Beispiel:

Ein Lieferant liefert Ware an einen Abnehmer, der diese mit einem Wechsel bezahlt. Diesen Wechsel verkauft der Lieferant an seine Bank und erhält dadurch sofort Liquidität ohne auf die Einlösung warten zu müssen (Wechselkredit). Die Rückzahlung des Kredites erfolgt schließlich durch die Einlösung des Wechsels durch den Abnehmer (Belastungsbuchung auf dessen Konto).

Daraus lässt sich auch der wichtigste Vorteil eines Wechselkredites für den Kreditnehmer erkennen. Er wandelt eine später fällige Wechselforderung sofort in verfügbares Guthaben um und kann damit unter Anderem den Warenumschlag finanzieren.
 
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Stichworte:
Wechselkredit, Wechselkredite, Handelswechsel, Wechsel, Kredit,
 
 
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