In Deutschland bedürfen Wechselstuben der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), deren Aufsicht sie auch unterliegen. Sie zählen in die Riege der Finanzdienstleister und ihr Geschäftsbetrieb ist in der Regel auf das Sortengeschäft (Handel mit Sorten) nach
Kreditwesengesetz (KWG) beschränkt.
Da die Gefahr von Geldwäsche hier besonders groß ist, bemüht sich die BaFin einer ständigen und vor Allem intensiveren Aufsicht der Wechselstuben, um auch die Kunden vor Falschgeld etc. zu schützen.