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Wert, gemeiner
 
Der gemeine Wert spielt im Steuerrecht, speziell bei den öffentlich-rechtlichen durch Bundesrecht geregelten Abgaben, eine bedeutende Rolle. Er wird bestimmt durch den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes nach dessen Beschaffenheit zu erzielen wäre. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Bewertungsgesetz (BewG).
Für die steuerliche Bewertung des Wirtschaftsgutes ist grundsätzlich - sofern nichts Anderes vorgeschrieben ist - der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Wichtig ist, alle den Preis beeinflussenden Umstände in die Wertermittlung mit einzubeziehen. Außen vor bleiben hierbei die persönlichen (auch Verfügungsbeschränkungen des Szeuerpflichtigen) oder auch ungewöhnlichen Verhältnisse(n).

Der gemeine Wert ist allgemeinhin ein Bruttowert, der auch die Umsatzsteuer beinhaltet. Er ist unter Anderem im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer der vorherrschende Wertmaßstab. 
 
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Stichworte:
gemeiner Wert, gemeine Wert, Bewertung, Bewertungsgesetz, Preis
 
 
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