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Wertminderungsaufwand
 
Unter einem Wertminderungsaufwand versteht man laut den International Accounting Standards (IAS) die Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes (Anlage- und Umlaufvermögen) und dem erzielbaren Betrag dieser Vermögensposition beispielsweise durch Veräußerung am Markt. Genauer gesagt handelt es sich um eine Wertminderungsaufwand, wenn der Buchwert größer ist als der erzielbare Betrag.
Wertminderungsaufwendungen sind sofort erfolgswirksam im Periodenergebnis zu erfassen, d.h. in der Erfolgsrechnung des Unternehmens buchhalterisch als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu buchen. Eine Ausnahme hiervon bilden Vermögenswerte, die zum Neubewertungsbetrag eines anderen Standards der International Financial Reporting Standards (IFRS) erfasst werden. Die Wertminderungen neu bewerteter Vermögenswerte sind als Neubewertungsabnahmen zu behandeln und werden nicht im Periodenergebnis erfasst sondern direkt gegen die Neubewertungsrücklagen der Vermögenswerte verrechnet.

Sobald ein Wertminderungsaufwand für einen Vermögenswert erfasst wurde, sind auch die Abschreibungs- bzw. Amortisationsbeträge für diesen entsprechend anzupassen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der berichtigte Buchwert des Vermögensposition abzüglich eines etwaigen Restwertes auch optimal über die Restnutzungsdauer verteilt wird.
 
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Stichworte:
Wertminderungsaufwand, Wertminderungsaufwendungen, Wertminderung, Aufwand, GuV, Vermögenswert, IFRS, IAS
 
 
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