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Wertpapierbörse
 
Unter einer Wertpapierbörse (auch Aktienbörse oder Effektenbörse genannt) versteht man gemäß Börsengesetz (BörsG)Börse, d.h. eine multilaterale Systeme regelnde und überwachende, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, an der Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate gehandelt werden grundsätzlich eine . Auch der Handel bestimmter Finanzinstrumente oder Edelmetalle ist möglich. Demnach unterliegen Wertpapierbörsen auch der Rechtsgrundlage des BörsG.
Zur Errichtung einer Wertpapierbörse bedarf man der schriftlichen Erlaubnis der Börsenaufsichtsbehörde, wofür wiederum ein schriftlicher Antrag zu stellen ist, der unter Anderem die folgenden Fakten beinhalten sollte:

•    geeigneter Nachweis über die zum Börsenbetrieb erforderlichen Mittel
•    Namen der Geschäftsleiter des Trägers der Börse
•    Angaben zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Geschäftsleiter
•    Geschäftsplan
•    Regelwerk der Börse
•    Angabe der Eigentümerstruktur des Trägers der Börse und deren Beteiligungshöhe
u.s.w.

Voraussetzung für den Betrieb einer Wertpapierbörse ist zudem die Bildung eines Börsenrates, der aus maximal 24 Personen besteht. Im Rat vertreten sein müssen

… zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute
… zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Wertpapierhandelsbanken
… zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute
… sonstige zugelassene Unternehmen
… Skontroführer
… Versicherungsunternehmen, deren emittierte Wertpapiere an Börse zum Handel zugelassen sind
… andere Emittenten solcher Wertpapiere
… zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Kapitalanlagegesellschaften
… Anleger

Des Weiteren ist eine Börsenordnung zu erlassen, die sicherstellt, dass die Wertpapierbörse die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen kann und dabei den Interessen des Publikums und des Handels gerecht wird. So regelt die Ordnung unter Anderem die folgenden Punkte:

•    Geschäftszweig der Börse
•    Organisation der Börse
•    Handelsarten
•    Veröffentlichung der Preise und Kurse sowie der ihnen zugrunde liegenden Umsätze
•    Entgeltordnung für die Tätigkeit der Skontroführer

Speziell bei Wertpapierbörsen hat die Börsenordnung ebenfalls zu regeln:

•    Bedeutung der Kurszusätze und -hinweise
•    Sicherstellung der Börsengeschäftsabwicklung
•    die zur Verfügung stehenden Abwicklungssysteme

 
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Stichworte:
Wertpapierbörse, Aktien, Börse, Aktienkurs, Emission, Wertpapierbörsen, Börsen, BörsG, Aktienbörse, Effektenbörse
 
 
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