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Wertpapierhandelsbank
 
Wertpapierhandelsbanken zählen nach Kreditwesengesetz (KWG) in die Gruppe der Finanzunternehmen und sind Kreditinstitute, die wiederum keine Einlagenkreditinstitute sind. Sie betreiben eingeschränkte Bankgeschäfte oder erbringen Finanzdienstleistungen in einem eng definierten Umfang.
Zu den Bankgeschäften, die eine Wertpapierhandelsbank betreibt, zählen die folgenden:

1. Finanzkommissionsgeschäft
Die Handelsbanken sind zuständig für die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

2. Emissionsgeschäft
Sie übernehmen Finanzinstrumente für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

In den Bereich der Finanzdienstleistungen einer Wertpapierhandelsbank können die folgenden eingeordnet werden:

1. Anlagevermittlung
Handelsbanken vermitteln Geschäft über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten.

2. Anlageberatung
Die Banken erarbeiten auf Basis einer umfassenden Beratung, in der die persönlichen Umstände des Anlegers analysiert werden, eine persönliche Empfehlung an den Kunden oder dessen Vertreter. Die Empfehlung muss als für ihn geeignet dargestellt werden und darf nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

3. Betrieb multilateraler Handelssysteme
Das System muss die Interessen vieler Personen am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten nach festgelegten Bestimmungen bündeln und letztlich zu einem Vertrag zum Kauf der Finanzinstrumente führen.

4. Platzierungsgeschäft
Wertpapierhandelsbanken platzieren Finanzinstrumenten an den organisierten Kapitalmärkten, ohne  eine feste Übernahmeverpflichtung einzugehen, d.h. das Absatzrisiko trägt auch weiterhin der Emittent der Papiere. Die Banken sind nur für die technische Abwicklung zuständig.

5. Abschlussvermittlung
Die Institute sind zuständig für die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung.

6. Finanzportfolioverwaltung
Die Aufgabe besteht in der Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum für die Wertpapierhandelsbank.

7. Eigenhandel
Eine Wertpapierhandelsbank ist tätig im Bereich der Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere.
 
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Wertpapierhandelsbank, Wertpapierhandelsbanken, Handelsbank, Wertpapier-Handelsbank
 
 
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