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Wertpapierleihe
 
Die Wertpapierleihe (auch Aktienleihe genannt) ist ein Wertpapiergeschäft, bei dem sich die Möglichkeit eröffnet, Eigentum an Wertpapieren für eine begrenzte Zeit zu erlangen, ohne diese direkt kaufen zu müssen. Üblicherweise wird dafür aber eine entsprechende Provision, Gebühr oder Prämie fällig.
Anders als beispielsweise beim Erwerb einer Anleihe, wo Gläubiger (Anleger) und Schuldner (Emittent) aufeinandertreffen, findet hier ein Geschäft zwischen Verleiher (Sachdarlehensgeber) und Entleiher (Sachdarlehensnehmer) statt und es liegt

-> kein Darlehensvertrag im eigentlichen Sinne (Verpflichtung Darlehensgeber zur Zahlung des vereinbarten Darlehensbetrages und Verpflichtung Darlehensnehmer zur Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen) sondern

-> ein Sachdarlehensvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch, BGB, (Verpflichtung Darlehensgeber zur Überlassung einer vereinbarten, vertretbaren Sache an den Darlehensnehmer und Verpflichtung Darlehensgeber zur Zahlung eines Entgeltes und bei Fälligkeit Rückerstattung einer Sache gleicher Art, Güte und Menge)

vor. Als „Leihe“ wird dieses Geschäft aus wirtschaftlichen Gründen bezeichnet, da die Wertpapiere im eigentlichen Sinn nur ausgeliehen und nicht verkauft (keine Zahlung eines Darlehensbetrages) werden. Deshalb verlangen die Verleiher (z.B. Banken, Großaktionäre etc.) oft auch eine Sicherheit in Form von Geldhinterlegungen oder anderen Wertpapieren.

Vorteile für den Entleiher
- Lieferverpflichtung bei Leerverkäufen erfüllen
- Beschaffung von Liquidität durch verkauf geborgter Titel
etc.

Vorteile für Verleiher
- steuerliche Vorteile (Gewinn von Steuerflexibilität)
- schneller Emission junger Akten durch geliehen alte Aktien
etc.
 
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Stichworte:
Wertpapierleihe, Leihe, Wertpapier, Wertpapiere, Sachdarlehen, Darlehen, verleihen, Verleiher, Entleiher, Wertpapieranleihe, Darlehensvertrag
 
 
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