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Wertpapiernebendienstleistung
 
Unter Wertpapiernebendienstleistungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Geschäfte mit Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Geldmarktinstrumente, Derivate etc.) zu verstehen, die durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Regel gemeinsam mit Wertpapierdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbracht werden, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert.
Zu den Wertpapiernebendienstleistungen nach WpHG zählen demnach die folgenden Geschäfte:

1) Depotgeschäft
= Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für andere und damit verbundene Dienstleistungen

2) Gewährung von Darlehen oder Krediten an andere zur Durchführung von Wertpapierdienstleistungen unter Beteiligung des gewährenden Unternehmens an diesem Wertpapiergeschäft

3) Beratung von Unternehmen über deren Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen

4) Devisengeschäfte in Verbindung mit Wertpapierdienstleistungen

5) Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten (ausgebende Unternehmen), die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten

6) Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen

7) Dienstleistungen, die sich auf bestimmte Basiswerte beziehen und im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen stehen

Zu den Basiswerten aus Punkt 7) zählen unter Anderem:

Termingeschäfte mit Bezug auf …
… Waren,
… Frachtsätze,
… Emissionsberechtigungen,
… Klima- oder andere physikalische Variablen,
… Inflationsraten oder andere volkswirtschaftliche Variablen oder
… sonstige Vermögenswerte,
… Indices oder
… Messwerte
etc.
 
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Stichworte:
Wertpapiernebendienstleistung, Wertpapiernebendienstleistungen, Wertpapierdienstleistung, WpHG, Wertpapierdienstleistungen
 
 
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