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Wertrechte
 
Als Wertrechte bezeichnet man grundsätzlich Kapitalwerte, die nicht in einer Wertpapierurkunde verbrieft sind, den verbrieften und börsenfähigen Finanztiteln aber gleichgestellt sind. Der Begriff wird besonders für die urkundenfrei emittierten Schuldverschreibungen des Bundes, die als Sammelschuldbuchforderung ins Bundesschuldbuch eingetragen werden, verwendet.
Die Schuldverschreibungen des Bundes werden also nicht als effektive Stücke (physische Anleiheurkunden) sondern in Form von Wertrechten begeben. Der jeweilige Inhaber hat ein Recht auf den Nominalwert seiner Forderung. Der Bund bedient sich dieser Form der Emission von Schuldverschreibungen zur Kreditfinanzierung, weil es eine verhältnismäßig kostengünstige Art der Schuldenaufnahme darstellt.

Das Bundesschuldenbuch, in dem die Wertrechte eingetragen werden, wird auch als Wertrechtsregister bezeichnet und bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH als Nachfolger der Bundesschuldenverwaltung geführt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz, BSchuWG).

 
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Stichworte:
Wertrechte, Wertrecht, Schuldbuch, Schuldbuchforderung, Bundeswertpapiere, Schuldverschreibung, unverbrieft, Bund, Emission, Wertrechtsregister
 
 
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