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Widerrufsrecht
 
Ein Widerrufsrecht wird einem Verbraucher (Privatperson) im Zusammenhang mit dem Abschluss entsprechender Verträge gesetzlich eingeräumt, um von seiner Willenserklärung zurücktreten zu können. Die Grundlage bildet hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Demnach findet man bei den folgenden Verträgen ein Widerrufsrecht vor:
- bei Haustürgeschäften (z.B. Vertreterbesuche, Kaffefahrten)
- bei Verbraucherverträgen allgemein
- bei Teilzeit-Wohnrechtsverträgen
- Verbraucherdarlehensverträge
- bei Fernabsatzverträgen (Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel)
- bei Ratenlieferungsverträgen

Wird seitens des Verbrauchers ein Widerruf fristgerecht ausgesprochen, so ist er an seine abgegebene Willenserklärung bezüglich des Vertragsabschlusses nicht mehr gebunden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald dem Verbraucher eine Belehrung (Widerrufsbelehrung) in Textform zugeteilt wurde. Diese muss enthalten:

- sein Widerrufsrecht
- Name und Anschrift, an den der Widerruf gerichtet werden soll
- Fristbeginn
- Regelungen/ Hinweise zur Gestaltung und Begründung etc.

Hinsichtlich des Zuteilungszeitpunktes der Belehrung und dementsprechend auch der Fristdauer unterscheidet man die folgenden:

1. Zuteilung vor Vertragsabschluss
Frist = 2 Wochen

2. Zuteilung nach Vertragsabschluss
Frist = 1 Monat

Wird ein Vertrag schriftlich abgeschlossen, so beginnt die Widerrufsfrist aber erst dann zu laufen, sobald dem Verbraucher …
… eine Vertragsurkunde,
… sein schriftlicher Antrag oder
… eine Abschrift der Vertragsurkunde

vorliegt. Bei Verträgen mit der Lieferung von Waren läuft die Frist ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger.

Grundsätzlich erlischt aber das Widerrufsrecht bei allen Verträgen 6 Monate nach Vertragsabschluss, sofern auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung statt fand.

Mit der Aussprache des Widerrufs sind die Waren zurückzusenden bzw. die Leistungen zurück zu erstatten. Für die Rücksendung trägt der Unternehmer das volle Risiko und auch die anfallenden Kosten. Bei Fernabsatzverträgen sind allerdings entsprechende im Gesetz verankerte Ausnahmen möglich.
 
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Stichworte:
Widerrufsrecht, Vertrag, Darlehen, Ratenkredit, Widerruf, Verträge, Darlehen, Fernabsatz, Haustürgeschäft, Frist, Belehrung
 
 
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