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Wittum
 
Der Begriff „Wittum“ (auch Widum oder Witthum) bezeichnete in der Geschichte zum Einen eine durch den Bräutigam an den Vormund der Braut zu entrichtende Zahlung zur Übertragung der vormundschaftlichen Gewalt auf den Bräutigam und zum Anderen eine in der Regel gesetzlich festgelegte Versorgungszahlung bzw. Fürsorge an die Braut zur Sicherung ihres Witwenstandes.
Das Wittum wurde sowohl in beweglichen Sachen als auch in Anteilen an Immobilien und Grundstücken geleistet. Vor Allem der lebenslängliche Nießbrauch am Grundstück des Bräutigams war eine weit verbreitete Art des Widums.
 
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Stichworte:
Wittum, Widum, Witthum, Witwe, Fürsorge, Zahlung
 
 
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