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Wohneigentum
 
Der Begriff „Wohneigentum“ ist abzugrenzen vom Begriff „Wohnungseigentum“, denn letzter bezeichnet lediglich eine rechtliche Konstruktion. Unter Wohneigentum hingegen ist zu verstehen, dass eine bewohnte Immobilie (z.B. Haus, Eigentumswohnung, Auslandsimmobilie etc.) auch das Eigentum des Bewohners bzw. der Bewohner ist. Voraussetzung ist lediglich, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.
Wohneigentum dient heutzutage oftmals auch als Altersvorsorge, da diese Anlageform als solide und wertbeständige Zuschussmöglichkeit zur Rente gilt. Das geschieht üblicherweise dadurch, dass die Immobilie anfänglich vermietet wird und der Eigentümer von den Mietzahlungen profitiert. Im Alter wird das Wohneigentum dann üblicherweise selbst bewohnt.

Für die Anschaffung von Wohneigentum spielen verschiedene Kriterien eine bedeutende Rolle. So ist vor Allem die finanzielle Lage des potenziellen Eigentümers die wichtigste Informationsquelle. Weiterhin beeinflussen aber auch die Immobilien- und Grundstückspreise oder mögliche staatliche Zulagen die Anschaffung von Wohneigentum.

Für Zentralbanken, speziell die Europäische Zentralbank (EZB) bieten die Preise für Wohneigentum zudem bedeutende Informationen hinsichtlich allfälliger Inflationsrisiken.
 
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Stichworte:
Wohneigentum, Wohnungseiegntum, Immobilie, Eigentum
 
 
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