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Young-Anleihe
 
Bei der Young-Anleihe handelt es sich um eine Anleihe aus dem Deutschen Reich. Der Kupon betrug damals 5,5 Prozent, die Gesamtsumme der Anleihe belief sich auf fast 1,5 Milliarden Goldmark.
Diese Anleihe hat einen langen geschichtlichen Hintergrund, der schon im Jahre 1930 beginnt. Benannt wurde die Anleihe nach dem 1874 geborenen und 1962 verstorbenen US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young.

Der damalige Reichskanzler Adolf Hitler widerrief umgehend die Bedienung dieser Young-Anleihe. Erst ungefähr 20 Jahre später, nämlich im Jahre 1953, wurden die Ansprüche von der Bundesrepublik Deutschland geregelt.
 
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